Erstattungsprobleme vermeiden

Man kann nicht alle Erstattungsprobleme vermeiden, aber es ist möglich, diese vor Beginn der Behandlung stark einzugrenzen. Für die Ärzte sind Erstattungsprobleme oft sehr ärgerlich, da diese oft mit sehr viel Zeitaufwand verbunden sind und es den Betriebsauflauf stört. Auch Patienten kostet dies Zeit und nicht zuletzt werfen häufige Erstattungsprobleme kein gutes Licht auf die Ärzte und die Praxis allgemein.

  • Der Patient sollte neben seinen normalen Angaben auch die Angabe über den Namen der Versicherung mitteilen.
  • Auch ist es wichtig, dass der Patient den Tarif angibt, damit klar ist, welcher Faktor abrechnet werden darf. Sollte dennoch einmal über den normalen Faktor abgerechnet werden, so kann man von vornherein sehen, ob dies möglich ist oder gegebenenfalls zu Problemen führen kann.

Wenn grundsätzlich über den normalen Faktor hinaus abgerechnet wird (ausgeschlossen KVB I-III, Standard- und Basistarif, Bundeswehr etc.), so sollte mit dem Patienten eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, dass eventuell nicht erstattete Kosten vom Patienten selber zu tragen sind. Solch ein Formular stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

  • Die ordnungsgemäße Rechnung beruht auf der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Bei der Abrechnung eines Steigerungssatzes bedarf es immer einer verständlichen und nachvollziehbaren schriftlichen Begründung.
  • Private Kassen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die Rechnungsbeträge vollständig.
  • Private Kassen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen lehnen zum Teil fortschrittliche Behandlungsmethoden ab oder erstatten die Rechnung nur mit einem reduzierten Steigerungsfaktor.
  • Die Information:  Wenn nicht alle Kosten von der privaten Kasse, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle erstattet werden, sind diese vom Patienten selber zu tragen.
  • Der Name und Vorname des Patienten, Geburtsdatum, Ort, Datum und die Unterschrift des Patienten müssen erfasst werden.

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