GOÄ-Nr. Leistung
5298Zuschlag zu 5010-5290 bei Anwendung digitaler Radiographie

GOÄ 5298 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten

Die GOÄ 5298 bedeutet ein Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie).

Der Zuschlag der Ziffer 5298 beträgt 25 Prozent des einfachen Gebührensatzes der entsprechenden Leistung.

Unter der Bildverstärker-Radiografie ist ein radiologisches Verfahren zu verstehen. Mit Hilfe einer Röntgenbildverstärker-Fernsehkette wird erstmal ein analoges Bild erstellt, welches dann nachträglich über einen Analog-Digital-Wandler in ein digitales Signal geändert wird.

Manche Kostenträger behaupten, dass diese GOÄ Ziffer nur einmal abrechenbar ist, auch wenn mehrere Leistungen erbracht worden sind. Dies ist falsch. Die Leistungsbeschreibung enthält das Wort „Leistungen“. Damit rechtfertigt der Kostenträger, dass alle Leistungen mit dem Zuschlag gerechtfertigt sind, weil diese im Plural stehen. Korrekt jedoch ist, dass das Wort „Leistungen“ sich auf mehrere Unterschiedliche Leistungen bezieht, welche jeweils diesen Zuschlag erhalten dürfen.

Medalis-Tipp: Einige Abrechnungsprogramme berechnen den Zuschlag (GOÄ Ziffer 5298) falsch, wenn mehrere Leistungen und Zuschläge zusammen berechnet werden. Um das zu verhindern, müssen Sie den Zuschlag direkt nach der Röntgenleistung eingeben.

  • Anwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops (anstatt eines Glasfaser-Endoskops)
  • ggf. einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Aufzeichnung
  • Die GOÄ 5298 analog ist nur abrechnungsfähig, wenn statt eines Glasfiber-Endoskops ein Verarbeitungs- bzw. Bilderzeugunssystem angewendet wird, welches anstelle der konventionellen Lichtoptik einen Videochip anwendet.
  • Wenn der Aufsatz einer Videokamera auf ein konventionelles Glasfiber-Endoskop zur Aufzeichnung eines Videos oder zur Bildübertragung auf einen Monitor benutzt wird, so ist diese Ziffer analog nicht anzusetzen.

„Videoendoskopie-Zuschlag zu den Leistungen Nrn. 682 bis 689 GOÄ bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops anstelle eines Glasfaser-Endoskops, ggf. einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung (z. B. Vergrößerung) und Aufzeichnung, analog Nr. 5298 GOÄ“

Beschluss des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer

Steigern Sie dann die jeweilige Ziffer mit der Begründung „Digitales Röntgen“. In dem Fall wäre die GOÄ Ziffer 5002 bis zum 2,5 fachen Satz zu steigern.

Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ-Ziffern

GOÄ 5298

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