GOÄ-Nr. LeistungAusschlüsseFaktor/Betrag in €
602Oxymetrische Untersuchung435, 606, 626-630, 6321,0 = 8,86 €
1,8 = 15,95 €
2,5 = 22,15 €

GOÄ 602 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten

Die GOÄ 602 bedeutet Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung –

Nach § 2 GOÄ Absatz der 3 der Allgemeinen Bestimmungen darf diese Ziffer nicht über den 2,5 fachen Satz erhöht werden.

Bei Sauerstofftherapien ist die Ziffer 602 analog zulässig.

Die Kostenträger sind der Meinung, dass die Ziffern 602 und 614 Bestandteile des Anästhesieverfahrens seien.
Dies ist korrekt, da die GOÄ 602 und GOÄ 614 nicht für routinemäßig durchgeführtes Monitoring berechenbar sind.

Aber: Sollte bei dem Patienten aber eine eigenständige medizinische Indikation  wie z.B.  hochgradige Anämie vorliegen, so dürfen die Ziffern 602 und 614 abgerechnet werden.

Als Beispiel sei eine Narkose genannt. Da dürfen Sie die Ziffern 602 und 614 nicht mehrfach berechnen. Über einen längeren Zeitraum, also auch mehrere Tage verteilt kann die Ziffer 602 und 614 aber schon zusammen berechnet werden.

Dies ist dann möglich, wenn beispielsweise im Aufwachraum und im Anschluss eine Intubationsnarkose notwendig wird.  Sie sollten wegen Vermeidung von Erstattungsproblemen aber unbedingt die Begründung und Uhrzeit bei den GOÄ Ziffern angeben.

Nein, dies ist nicht möglich.

Ausnahme: Sollte ein getrennter Arbeitsgang mit einem gesonderten Gerät wie z.B. mit dem Oxymeter stattgefunden haben, darf die Ziffer 602 neben der Ziffer 3710 stehen.

Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ-Ziffern

GOÄ 602

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