GOÄ-Nr. | Leistung | Ausschlüsse | Faktor/Betrag in € |
---|---|---|---|
8 | Erhebung des Ganzkörperstatus | 5-7, 25-29. 45, 46, 61, 435, 448, 449, 600, 601, 715, 800, 801, 1203, 1204, 1228, 1240, 1400, 1401, 1414 | 1,0 = 15,15 € 2,3 = 34,86 € 3,5 = 53,04 € |
GOÄ 8 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten
Die GOÄ 8 bedeutet eine Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation.
- Untersuchung der Haut
- sichtbare Schleimhäute
- Brust- und Bauchorgane
- Stütz- und Bewegungsorgane
- orientierende neurologische Untersuchung
Es ist dann möglich entweder die GOÄ 6 oder GOÄ 7 anzusetzen.
- eine Untersuchung die fachbezogen ist und eine Wunschleistung des Patienten ist
- Untersuchung für ein Gesundheitszeugnis oder ein Gutachten
- Untersuchung zur Eignung wie z.B. für größere Reisen
- vollständige sportmedizinische Untersuchung wie z. B. Tauchsport und der Flugtauglichkeit
- Untersuchung für eine Berufseignung
- nicht indizierte medizinische Abklärungsdiagnostik zur Beweissicherung nach einer Schädigung Dritter (z.B. nach einem HWS-Schleudertrauma)
- Anti-Aging-Untersuchug und Behandlung der Hormone
Neben der GOÄ 8 ist dann auch die GOÄ 11 abrechenbar.
Sollte ein Kind untersucht werden, so ist neben der GOÄ Ziffer 8 auch der Zuschlag K1 berechenbar. Bei besonderen Zeiten sind die Zuschläge A, B, C, und D berechenbar.
Sollten mehr als die oben genannten 5 Organsysteme untersucht werden, so kann die GOÄ Ziffer 8 bis zum 3,5 fachen Satz gesteigert werden. Dies ist mit einem erhöhten Aufwand der zusätzlichen Untersuchung zu begründen.
Ebenso ist eine Steigerung der GOÄ Ziffer 8 aufgrund besonderer Schwierigkeiten bei der Erkrankung des Patienten möglich. Auch aufgrund einer schwierigen Persönlichkeit des Patienten ist die GOÄ Ziffer 8 steigerbar.
Wichtig ist das rechtlich eine Weiterbildung vorliegt. Bei diesen Arztgruppen ist dies häufig der Fall:
- Internisten
- Allgemeinärzte
- praktische Ärzte
- Pädiater
- Chirurgen
Ärzten mit anderen Fachgebieten ist es nur für einen Notfalleinsatz gestattet, die GOÄ Ziffer 8 anzusetzen.
Dies ist nicht möglich. Besser ist es die GOÄ 800 und 7 anzusetzen. Die GOÄ Ziffer 8 fällt dann aber weg.
In der GOÄ 50 (Besuch) ist nur eine symptombezogene Untersuchung enthalten. Deswegen kann die GOÄ Ziffer 8 auch neben der GOÄ 50 angesetzt werden. Durch den Besuch ist wiederum auch das Wegegeld berechenbar.
Ja, der Ganzkörperstatus nach GOÄ 8 sollte dokumentiert werden.
Nein, die GOÄ Ziffer 8 ist nicht neben einer Visite (GOÄ 45) oder Zweitvisite (GOÄ 46) abrechenbar. Ausnahme: Sollte die Untersuchung zu einem anderen Zeitpunkt als die Visite stattgefunden haben, so können beide Ziffern mit Angabe der Uhrzeit berechnet werden.
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