GOÄ-Nr. LeistungAusschlüsseFaktor/Betrag in €
800Eingehende neurologische Untersuchung8, 26, 825, 826, 830, 14001,0 = 11,37 €
2,3 = 26,14 €
3,5 = 39,78 €

GOÄ 800 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten

Die GOÄ 800 bedeutet eine eingehende neurologische Untersuchung. Gegebenenfalls wird bei dieser Ziffer auch die Untersuchung des Augenhintergrundes durchgeführt.

Die GOÄ 5 neben 800 ist möglich. Es sind zwei verschiedene Untersuchungen.

Genauso ist dies der Fall bei der GOÄ 800 und GOÄ 6.

Die  GOÄ 7 und 800 sind zusammen abrechenbar. Besonderheit zur GOÄ Ziffer 7 und 800: Sollten Sie die Stütz- und Bewegungsorgane untersucht haben, so ist in der GOÄ 7 auch schon die Untersuchung der Reflexe enthalten. Dann müssen Sie mindestens 3 weitere Teilbereiche untersuchen, um diese Ziffer ansetzen zu dürfen.

Die GOÄ 800 und die GOÄ 29 sind ebenfalls nebeneinander abrechenbar.

Ja, das sind sie. Die GOÄ Ziffer 801 bedeutet eine eingehende psychiatrische Untersuchung.  Eine komplette psychiatrische Untersuchung umfasst folgende Bereiche:

  • Bewusstsein
  • Orientierung
  • Affekt
  • Antrieb
  • Wahrnehmung
  • Denken (formal und inhaltlich)
  • Ich-Störung
  • Prüfung der kognitiv-mnestische Funktionen
Mindestens 3 Teilbereiche müssen hier erfüllt sein, damit die GOÄ 801 angesetzt werden kann.

Das ist falsch. Auch wenn der Abschnitt G hauptsächlich von dieser Ärztegruppe angewendet wird, so dürfen auch andere Fachärzte diese Ziffer ansetzen. Die GOÄ an sich gliedert zur besseren Übersicht die Fachgebiete der Ärzte auf. Es gibt aber keine Zugriffsbeschränkung. Wichtig ist, dass die Leistung der Ziffer erbracht wurde und diese medizinisch notwendig war. Diese Ziffer dürfen insbesondere auch Allgemeinärzte, Internisten, praktische Ärzte, Neurologen, Psychiater, Kinderärzte und Neurochirurgen anwenden.

Eine vollständige neurologische Untersuchung bedeutet die Untersuchung von:

  • Reflexe
  • Motorik
  • Sensibilität
  • Hirnnerven
  • Vegetativum
  • Koordination
  • extrapyramidales System
  • hirnversorgende Gefäße

Auch wenn einige Krankenversicherungen dies behaupten, so steht das nirgendwo geschrieben. Mindestens drei Teilbereiche sind ausreichend, um diese Ziffer anzusetzen. Wichtig ist bei der Abrechnung der eingehenden neurologische Untersuchung auch, dass nicht ausschließlich ein kleiner Bereich (z.B. Zehe) untersucht wird.

Wenn eine vollständige neurologische Untersuchung stattfand, so kann diese Ziffer gesteigert werden. Dasselbe trifft auf die GOÄ Ziffer 801 zu. Sollte eine mehr als eingehende Untersuchung stattgefunden haben, können die Ziffern bis zum 3,5 fachen Satz gesteigert werden. Gründe sind ein erhöhter Zeitaufwand, erschwerte Umstände die vom Patienten ausgehen oder auch eine medizinische Erschwernis.

Dies ist in Kombination mit der GOÄ 8 nicht möglich. Alternativ kann Die GOÄ 7 neben der eingehenden neurologischen Untersuchung abgerechnet werden.

Dies ist bei der eingehenden neurologischen Untersuchung empfehlenswert. Sollte es Erstattungsprobleme geben, so kann anhand der Dokumentation ein Nachweis erbracht werden. Alleine schon wegen der Teilbereiche und besonders wegen der Kombination der Ziffern 800 und 7 sollte eine Dokumentation stattfinden.

Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ-Ziffern

GOÄ 800

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