GOÄ-Nr. LeistungAusschlüsseFaktor/Betrag in €
410Ultraschalluntersuchung eines Organs405, 406, 412, 413, 415, 417, 418, 4351,0 = 11,66 €
2,3 = 26,81 €
3,5 = 40,80 €

GOÄ 410 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten

Die GOÄ 410 bedeutet eine Ultraschalluntersuchung eines Organs.

Die Ultraschalluntersuchung darf einmal pro Sitzung abgerechnet werden.

  • Die Leistungsbeschreibung der Ziffer 410 und Ziffer 420 bezieht sich auf Organe. Im Sinne der Leistungen der Ziffern 410 und 420 gelten als Organ neben anatomisch definierten Organen auch die Gelenke, Muskelgruppen, Darm, Lymphknoten und / oder Lymphgefäße. Die jeweils untersuchte Körperregion gilt als Organ, unabhängig davon, ob nur Lymphknoten oder nur Gefäße oder Lymphknoten und Gefäße bzw. Weichteile untersucht werden. Die Sonographie des Darms gilt als eine Organuntersuchung. Unabhängig davon, ob nur ein einzelner Darmabschnitt, mehrere Darmabschnitte oder der gesamte Darm untersucht werden.
  • Die GOÄ hat für einige Organultraschalle Gebührennummern festgelegt. Sollten Sie einen Ultraschall durchführen für den es keine festgelegte Gebührennummer gibt, so rechnen Sie für das ist das erste Organ die Ziffer 410 ab. Bis zu zu drei weitere Organe werden über die Ziffer 420 abgerechnet.
  • Die Organe müssen Sie in der Rechnung als Begründung hinter den Ziffern 410 und 420 angeben.
Weitere allgemeine Informationen:
  • Erlaubt sind zur Dokumentation mehrere Organe auf einem Bild.
  • Mindestens eine Aufnahme sollten Sie zur Dokumentation erstellen.
  • Im Gegensatz zur EBM müssen Sie nicht jeden auffälligen Organbefund dokumentieren.
  • Sie dürfen den schriftlichen Befund nicht gesondert berechnen.
  • Nach dem Berufs- und Weiterbildungsrecht ist eine ärztliche Qualifikation notwendig.

Im Gegensatz zur EBM müssen Sie solch einen Nachweis bezüglich der Abrechnungsfähigkeit von Ultraschalluntersuchungen nicht erbringen.

Das geht nicht. Die GOÄ 417 (Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse) ist aber höher bewertet als die GOÄ 410. Weitere Ultraschalle können mit der GOÄ 420 berechnet werden. Sollte die Schilddrüse neben weiteren Organen geschallt werden, so macht es eventuell Sinn den Patienten an zwei Tagen zu bestellen. Andernfalls ersetzt die GOÄ 417 die GOÄ 410. Sollte bei der Ultraschalluntersuchung eine Farbdopplertechnik angewendet werden, so ist die GOÄ 401 berechenbar. Sollten Halslymphknoten geschallt werden, so kann die GOÄ 420 zusätzlich angesetzt werden.

Das geht leider nicht. Da die GOÄ 418 (Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse) aber einen höheren Geldwert hat, macht es Sinn, diese anstatt der GOÄ 410 anzusetzen. Sobald noch mehr Organe geschallt werden, kann die GOÄ 420 angesetzt werden.

Damit auf die Ziffer 410 nicht verzichtet wird, kann es Sinn machen den Patienten  an zwei Tagen einzubestellen.
  • Luftüberlagerung
  • erhöhter Zeitaufwand aufgrund unklarer abdominellen Beschwerden, die es nötig machten den kompletten Darm zu schallen
  • Menge der Organe
  • Darmüberlagerungen
  • Adipositas
  • Physiologische Besonderheiten
  • ängstlicher oder unruhiger Patient
  • Ausschluss von Metastasen bei maligner Erkrankung
  • Notfallsonographie
  • GOÄ 401: Zuschlag zu den GOÄ Ziffern 410 bis 418 = zusätzliche Anwendung des Duplex-Verfahren – ggf. einschließlich Farbkodierung  (einfacher Gebührensatz)
  • GOÄ 402: Zuschlag zu sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung (ist nicht neben GOÄ 403 abrechenbar)
  • GOÄ 403: Zuschlag zu sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung (ist nicht neben GOÄ 402 abrechenbar)

Die Zuschläge bzw. Leistungen sind nur einmal je Sitzung berechnungsfähig.

Sobald eine Körperregion geschallt wird, so müssen Sie bei der Abrechnung darauf achten, ob diese Körperregion unterteilt werden kann.
Als Organ gilt die untersuchte Körperregion. Als Organe gelten als Leistungen nach der GOÄ Ziffer 410 und 420 auch die Ultraschalluntersuchung der Gelenke, Muskelgruppen, der Darm, Körperregionen Bein, Arm, Brust- und Bauchraum Lymphknoten und/oder Gefäße einer Körperregion, Skrotalbereich und die intrakranielle Körperregion.

Beispiel: Der Hals lässt sich in Aorta vertebralis und Aorta carotis jeweils links und rechts unterteilen. Würden man hier nur die GOÄ Ziffer 410 ansetzen, so hätte man 3 x die GOÄ 420 verschenkt.

Unklar ist häufig, wie die Abrechnung der Kiefernhöhlen erfolgt. Die Nasennebenhöhlen sind an sich paarig angelegt. Paarige Organe dürfen als jeweils eigenständige Organe angesehen werden. Daher dürfen und sollen Sie die Kieferhöhle rechts und links jeweils mit der GOÄ 410 und GOÄ 420 berechnen.

Beispiel:

Bei der Stirnhöhle ist die Abrechnung schon schwieriger. Wenn es sich um eine paarig angelegte Stirnhöhle handelt, so können Sie diese jeweils mit der Ziffer 410 und 420 abrechnen. Sollten zuvor beide Kiefernhöhlen geschallt worden sein, so sollten Sie die GOÄ 420 jeweils einmal für die Kiefernhöhle links und rechts ansetzen. Zwei vollständig getrennte Stirnhöhlen sollten im Zweifel anhand eines Ultraschallbildes festgehalten werden. Sollte es eine Stirnhöhle ohne eine knöcherne Trennung sein, so können Sie nur einmal die Ziffer 410 bzw. die Ziffer 420 abrechnen.

Informationen Nasennebenhöhlen-Sonographie im A-Scan-Verfahren

Sollte eine Nasennebenhöhlen-Sonographie im A-Scan-Verfahren durchgeführt werden, so setzen Sie bitte die A 409 (analog zur GOÄ Ziffer 410) an. Weitere Ultraschalluntersuchungen z.B. der Stirnhöhle(n) im A-Bild-Verfahren sollten Sie über die A 420 (analog zur GOÄ 420) abrechnen.

Es gibt Untersuchungen die außerhalb der GKV- und PKV-Erstattungspflicht liegen. Das ist dann der Fall, wenn eine zusätzliche IUP- Lagekontrolle erfolgt oder es der Wunsch des Patienten ist. Angesetzt werden kann bei der IUP-Lagekontrolle: GOÄ 1 (Beratung – auch mittels Fernsprecher). Sinnvoll ist auch eine Sonografie (GOÄ 410) und die GOÄ 403 (Zuschlag bei transkavitärer Untersuchung).

Wenn ein Kassenpatient ohne Grund einen Ultraschall nach GOÄ 410 wünscht, so kann diese als IGel erbracht werden. Zuvor sollte allerdings ein ärztliches Gespräch und eine schriftlich korrekte Vereinbarung getroffen werden.

Sie können analog zur GOÄ Ziffer 410 die A 7015 ansetzen. Für die Untersuchung des anderen Auges in der gleichen Sitzung können Sie analog zur GOÄ Ziffer 420 ebenfalls die A 7015 ansetzen.

Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ-Ziffern

GOÄ 410

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