GOÄ-Nr. LeistungAusschlüsseFaktor/Betrag in €
801Eingehende psychiatrische Untersuchung 4, 8, 715-718, 825, 826, 830, 835, 14001,0 = 14,57 €
2,3 = 33,52 €
3,5 = 51,00 €

GOÄ 801 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten

Die GOÄ 801 bedeutet eine eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson.

Diese Ziffer ist für alle Arztgruppen abrechnungsfähig, insbesondere aber für

  • praktische Ärzte
  • Internisten
  • Kinderärzte
  • Psychiater
  • Neurologen
  • Neurochirurgen

Untersuchung von:

  • Orientierung
  • Bewusstsein
  • Antrieb
  • Affekt
  • Denkablauf (inhaltliches und formales Denken)
  • Wahrnehmung
  • mnestische Funktionen
  • Ich-Störungen
Wichtig: Mindestens 3 Teilbereiche müssen untersucht werden, damit diese Ziffer abgerechnet werden kann.

Bei einer vollständigen psychiatrischen Untersuchung dürfen Sie die Ziffer bis zum 3,5 fachen Satz steigern. Natürlich muss dies z.B. mit „vollständige psychiatrische Untersuchung“ begründet werden.

Anstelle der GOÄ 7 kann die GOÄ Ziffer 801 abgerechnet werden. Auch hier ist es wichtig, dass mindestens drei der oben genannten Teilbereiche bei dem Patienten untersucht worden sind.

Ja, die Abrechnung der GOÄ 800 neben der eingehende psychiatrische Untersuchung ist möglich.

Setzen Sie die GOÄ Ziffer 1, GOÄ 801 und GOÄ 807 (biographische psychiatrische Anamnese bei Kindern und Jugendlichen) an.

Zusätzlich könnte bei Erbringung der Leistung auch die GOÄ 860 „Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen“ angesetzt werden.
  • GOÄ Ziffer 801 und 806 (psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch) ist zusammen abrechenbar.
  • GOÄ 801 und 804 (psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch- auch mit gezielter Exploration) ist zusammen abrechenbar.
  • GOÄ 801, GOÄ 804 und GOÄ 806 kann im Verlauf der Behandlung medizinisch notwendig werden. Voraussetzung ist eine deutliche Änderung des Krankheitsbildes.  Aus diesem neuen Krankheitsbild muss sich erneut die medizinische Indikation ergeben, welche eine eingehende psychiatrische Untersuchung notwendig macht. Auch eine neue psychiatrische Erkrankung kann der Grund für diese Abrechnungskombination sein.

Dies ist nicht möglich. Sollte aber früh eine Fremdanamnese durchgeführt werden und abends die eingehende psychiatrische Untersuchung so dürfen beide Ziffern abgerechnet werden. Wichtig hierbei ist die Uhrzeitangabe bei beiden GOÄ Ziffern. Infos zur GOÄ 4

Ja, die eingehende psychiatrische Untersuchung und GOÄ 870 (Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten) sind zusammen abrechenbar.

Ja die GOÄ Ziffer 801 neben 861 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten) sind zusammen berechenbar.

Ja, wenn dies nach den Regeln der ärztlichen Kunst geschieht, medizinisch notwendig und die ärztliche Versorgung erforderlich ist.

Wichtig ist, ob eine erneute eingehendende psychiatrische Untersuchung notwendig ist. Der individuelle Krankheitszustand des Patienten ist hierbei sehr wichtig. Pauschale Bewertungen schließen eine konkrete und individuelle Begründung aus. Ein Grund ist, wenn sich eine neue medizinische Indikation ergibt, welche eine erneute Untersuchung notwendig macht. Auch eine neue psychiatrische Erkrankung ist ein Grund für eine erneute eingehende psychiatrische Untersuchung. Auch chronische Erkrankungen mit wechselnden Krankheitsverläufen können eine erneute Untersuchung notwendig machen.

Dies ist schon aufgrund von Erstattungsproblemen empfehlenswert. Es reichen stichpunktartige Notizen z.B. über das Ergebnis der Untersuchung und/oder warum eine erneute Untersuchung medizinisch notwendig wurde.

Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ-Ziffern

GOÄ 801

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